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Schlichtung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerMai 2023

Die Schlichtung ist ein Verfahren der alternativen Streitbeilegung, bei dem die Konfliktparteien einen neutralen Dritten damit beauftragen, nach Anhörung beider Seiten einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der von den Parteien akzeptiert oder abgelehnt werden kann. Im Fall einer Ablehnung steht grundsätzlich beiden Seiten der ordentliche Rechtsweg offen.

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