Für Verbraucher dürfen bei von Unternehmern eingerichteten „Kundenhotlines“, „Servicetelefonen“ und ähnlichen Einrichtungen zur Abwicklung bestehender Verträge neben dem gewöhnlichen Entgelt für einen Anruf keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Für Verbraucher dürfen bei von Unternehmern eingerichteten „Kundenhotlines“, „Servicetelefonen“ und ähnlichen Einrichtungen zur Abwicklung bestehender Verträge neben dem gewöhnlichen Entgelt für einen Anruf keine zusätzlichen Kosten anfallen.