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Vorsorgevollmacht - Erwachsenenschutz

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzRosenmayrJuni 2026

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter/Bevollmächtigte für sie entscheiden und sie vertreten kann, wenn sie nicht mehr über diese Fähigkeiten verfügt.

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