Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter/Bevollmächtigte für sie entscheiden und sie vertreten kann, wenn sie nicht mehr über diese Fähigkeiten verfügt.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter/Bevollmächtigte für sie entscheiden und sie vertreten kann, wenn sie nicht mehr über diese Fähigkeiten verfügt.