Manchmal werden Kinder von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort gegen den Willen eines oder beider Sorgeberechtigten und ohne gerichtliche Genehmigung dauerhaft an einen anderen Ort im Ausland gebracht oder nach einem rechtmäßigen Auslandaufenthalt dort widerrechtlich zurückgehalten.
Einleitung
Einschlägige Rechtsvorschriften zu widerrechtlichen Verbringungen und Zurückbehaltungen von Kindern finden sich im internationalen, europäischen und österreichischen Recht. Diese Vorschriften bezwecken eine rasche gerichtliche Erledigung von Anträgen auf Rückgabe des Kindes. Sie stellen weder auf die Staatsangehörigkeit des entführten Kindes noch auf die Identität des Täters (ob Elternteil, Großelternteil oder sonstige Person) ab.