Die Sicherung der Ansprüche eines Erwerbers nach BTVG ist auch durch Einräumung eines Pfandrechts auf einer Liegenschaft möglich. Im Rahmen dieses Sicherungsmodells ist zwingend ein Treuhänder zu bestellen; diesen treffen diverse Prüfpflichten. Eine Treuhänderhypothek zugunsten eines oder mehrerer Erwerber ist grds möglich, wobei die Verwertung dann dem Treuhänder im eigenen Namen und auf fremde Rechnung obliegt.