Man muss sich nicht um verlorene oder vergessene Sachen kümmern. Nimmt man sie jedoch an sich, ist man Finder. Diesen treffen bestimmte Pflichten. Unter anderem hat er den Fund der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen. Diese hat den Fund bekannt zu machen. Im Gegenzug dazu hat der Finder Anspruch auf Finderlohn. Verheimlicht er den Fund, macht er sich strafbar. Erhebt innerhalb eines Jahres kein Verlustträger Ansprüche auf die Sache, erwirbt der Finder Eigentum an ihr. Ein Sonderfall des Fundes ist der Schatzfund. Der Fund ist gesetzessystematisch dem Eigentumserwerb durch Okkupation zugeordnet.