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Mietvertragsgebühr

Miet- und WohnrechtMieteHauswurzFebruar 2024

Bestandverträge über Wohnräume, die ab dem 11. 11. 2017 abgeschlossen worden sind, sind von der Gebührenpflicht befreit. Bei Bestandverträgen mit anderen Widmungen bleibt die Gebührenpflicht bei 1 %.

Allgemeines

Nach der Änderung des Gebührengesetzes (GebG) sind nunmehr gem § 33 TP 5 Abs 4 GebG

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