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Verfahrenshilfe

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesNeumayr/KienerFebruar 2026

Die Verfahrenshilfe ermöglicht mittellosen Rechtssuchenden, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Dies wird durch die vorläufige Befreiung einer Partei von der Pflicht, die Kosten ihrer Prozesshandlungen zu bestreiten, bewirkt.

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