vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tötung

SchadenersatzAllgemeinesStegner/MerzoJuli 2024

§ 1327 ABGB regelt die Ansprüche gegen den Schädiger bei einer Tötung. Danach sind nicht nur die Kosten der versuchten Heilung, sondern auch alle mit dem Tod adäquat verbundenen Auslagen (Begräbniskosten, Errichtung des Grabes, nicht aber die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens) zu ersetzen. Darüber hinaus haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Ersatz des entgangenen und entgehenden gesetzlichen Unterhalts sowie der entgangenen Beistands- und Betreuungsleistungen. Nach § 1325 ABGB können auch Ansprüche der Hinterbliebenen auf Schmerzengeld zustehen

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte