Gewährleistungsrechte sind von Rechten aus einer „Garantie“ zu unterscheiden. Eine Garantie stellt die Haftungsübernahme für die vertragsgemäße Leistung dar und kann entweder vom Übergeber der Sache oder von einem Dritten übernommen werden. Sie ist gesetzlich nicht verpflichtend vorgesehen, sondern ergibt sich aus der Vereinbarung. Im Verbraucherrecht (B2C) bestehen besondere Schutzvorschriften.
Grundlagen
Unter dem Stichwort Garantie sind folgende Fälle zu unterscheiden: