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Garantie

SchuldrechtGewährleistungSantangelo-ReifOktober 2024

Gewährleistungsrechte sind von Rechten aus einer „Garantie“ zu unterscheiden. Eine Garantie stellt die Haftungsübernahme für die vertragsgemäße Leistung dar und kann entweder vom Übergeber der Sache oder von einem Dritten übernommen werden. Sie ist gesetzlich nicht verpflichtend vorgesehen, sondern ergibt sich aus der Vereinbarung. Im Verbraucherrecht (B2C) bestehen besondere Schutzvorschriften.

Grundlagen

Unter dem Stichwort Garantie sind folgende Fälle zu unterscheiden:

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