vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsführung ohne Auftrag

SchuldrechtAllgemeinesUngerMärz 2024

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist die eigenmächtige Besorgung fremder Angelegenheiten mit der Absicht, fremde Interessen zu wahren. Durch die GoA entsteht zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn ein gesetzliches Schuldverhältnis. Die Geschäftsbesorgung kann sowohl in einem faktischen (Löschen eines Brandes) als auch in einem rechtsgeschäftlichen Handeln (Zahlung einer Rechnung) bestehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte