DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342122-207
Irene KRISTLER
I. Einleitung
Mitte September 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act: Kurz-EMFA).1 Dieser sieht eine Reihe von Schutzvorkehrungen vor, um den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit im Binnenmarkt zu wahren. Im Einklang mit der Zielsetzung des Europäischen Aktionsplans für Demokratie,2 fügt sich dieses Vorhaben in eine Serie von Maßnahmen der EU ein, die darauf abzielen, Desinformation zu bekämpfen und demokratische Beteiligung, Medienfreiheit sowie -pluralismus zu fördern.3 Hierzu zählen unter anderem das Digital Services Act Package4 und der Richtlinienvorschlag zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern bei strategischen Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPP-Klagen).5 Der Vorschlag beruht maßgeblich auf der Anerkennung von Mediendiensten als Grundpfeiler der Demokratie.6 So hob auch Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 hervor, dass Medienhäuser nicht bloß als Wirtschaftsunternehmen, sondern auch als Seite 420
