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Allgemeine Wirtschaftsförderung und Sektorbeihilfen (Jaeger/Haslinger/Schatz/Schiestl)

Jaeger/Haslinger/Schatz/Schiestl1. AuflJänner 2025

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342764-003

Thomas JAEGER/Birgit HASLINGER/Kerstin SCHATZ/Julia Melanie SCHIESTL

I. Laufende und beendete Kommissionsverfahren

1. Rumänische Beihilferegelung im Umfang von EUR 126 Mio zur Unterstützung von Häfen bei der Bewältigung des kriegsbedingt erhöhten Güteraufkommens11Vgl zum Folgenden IP/24/104 v 11.01.2024.

Hintergrund: Aufgrund des russischen Angriffs gegen die Ukraine sind rumänische Häfen mit einem erhöhten Güteraufkommen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hatte Rumänien bei der Kommission sein Vorhaben angemeldet, Investitionen von Unternehmen zu fördern, die ihre Umschlags- oder Lagerkapazitäten an bestimmten rumänischen Häfen ausbauen wollen, um die zusätzlichen Güter bewältigen zu können, die aufgrund des bewaffneten Konflikts und der Blockade der direkten Seerouten aus der Ukraine auf andere Handelsrouten umgelenkt werden. Die mit insgesamt EUR 126 Mio (RON 626 Mio) dotierte Regelung soll bis zum 31. Dezember 2024 laufen. Die Beihilfe soll Logistikunternehmen in Form von Zuschüssen von bis zu EUR 10 Mio gewährt werden, wenn diese an rumänischen See- oder Binnenhäfen in einer der folgenden Regionen tätig sind: i) an der Ostgrenze der EU (Constanta, Galati oder Giurgiu), ii) am Donau-Schwarzmeer-Kanal (Poarta Alba, Midia oder Navodari) oder iii) am Sulina-Kanal oder an den „Satelliten“-Häfen von Constanţa (Midia oder Mangalia). Die Beihilfe darf nicht höher sein als der niedrigste der folgenden Beträge: i) EUR 10 Mio pro Empfänger, ii) Umfang der Finanzierungslücke oder iii) 65 % der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens. Die Maßnahme soll teilweise aus dem EU-Kohäsionsfonds finanziert werden.

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