Stöglehner ist seit 2016 Professor für Raumplanung an der Universität für Bodenkultur Wien. Zu seinen Fachgebieten zählen ua nachhaltige Raumplanung und -entwicklung, quantitativer Bodenschutz, Resilienz in der Raumplanung sowie Klimaschutz aus der Sicht der Raumplanung. Einer Einführung in die Thematik folgt eine ausgedehnte Analyse der Ursachen des Bodenverbrauchs, die in die Forderung nach einem zumindest auf regionaler Ebene konkretisierten und verbindlichen quantitativen Bodenschutzziel mündet. In der Folge behandelt der Autor die Konsequenzen des Bodenverbrauches für Ernährungssicherheit, Bodenbildung, Wasserhaushalt und Erosion, Biodiversität und Klima und plädiert für eine Ressourcen- und Energiewende. Eine Reduktion der Flächeninanspruchnahme und die Verwirklichung des EU-Zieles eines Netto-Null-Bodenverbrauches bis 2050 zählen für Stöglehner zu den Grundpfeilern einer nachhaltigen Raumentwicklung. Ein eigenes Kapitel ist der Bedarfsfrage im Bodenschutz gewidmet – Bodenbedarf für Ernährungssicherheit, für Biodiversität und Bioökonomie sowie Bodenbedarf durch die Klimakrise infolge zu erwartender Ernteeinbußen und geänderter Wuchsbedingungen der Pflanzen. Insgesamt ergäbe sich unter Berücksichtigung dieser Ansprüche ein 1,75-fach höherer Bodenbedarf als die Summe der derzeit noch vorhandenen Ackerfluren, dem nur durch eine grundlegende Änderung der derzeitigen Konsum- und Ernährungsgewohnheiten begegnet werden könnte. Aus der Tatsache, dass der Bodenverbrauch für Bauland und Infrastruktur ein längst nicht mehr tolerierbares Ausmaß angenommen hat, leitet der Autor unter besonderer Betonung der Sozialbindung des Eigentums ein Postulat für eine wirksame Bodenstrategie ab: Baulandwidmungen dürften „nicht auf Grund von privaten Interessen vergeben werden“, sondern es bestehe ein öffentliches Interesse an der Umsetzung einer Baulandnutzung (153). Wesentliche Instrumente zur Senkung des Bodenverbrauches sieht der Autor in – für die Gemeinden rechtlich verbindlichen – Vorgaben seitens der überörtlichen Raumplanung, insb in der Festlegung von Siedlungsgrenzen und Vorrangflächen für die Landwirtschaft, ferner in interkommunalen Betriebs- und Wohngebieten, in der Steigerung der Baulandverfügbarkeit (insb durch Befristung von Baulandwidmungen), in steuerlichen Maßnahmen sowie in der Neuorganisation des Finanzausgleichs. Stöglehner ist darin beizupflichten, dass die meisten der raumplanerischen Maßnahmen im bestehenden System, dh ohne gravierende Änderungen der (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden könnten, sieht dies aber am Seite 257
