Die vorliegende Studie von Martínez, Institut für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen, widmet sich für Deutschland einem der bisher in der Rechtswissenschaft sträflich vernachlässigten aber überaus wichtigen Themen unserer Zeit. Tritt man von der individualrechtlichen Dimension in Gestalt des auf völkerrechtlicher Ebene mehrfach gewährleisteten Menschenrechts auf Nahrung einen Schritt zurück, rückt die Staatsaufgabe der Ernährungssicherung in den Fokus, die – nicht nur in Deutschland – nicht in vergleichbarer Weise verfassungsrechtlich gesichert ist.
