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Anhang B (informativ) Bonusregelung (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

B.1 Anspruch auf Bonuszahlung

Bonusregelungen können an die Erfüllung zeitlicher Voraussetzungen (Termine oder Fristen der Leistungserbringung) oder qualitativer Voraussetzungen (Ort oder Weise der Leistungserbringung) geknüpft werden.

Der Anspruch des AN auf eine vereinbarte Bonuszahlung durch den AG entsteht, sobald der AN die vereinbarten Voraussetzungen für den Bonus erfüllt hat.

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