Die ÖNORM B 2110 enthält zwei „informative“ Anhänge. Diese entfalten grundsätzlich nicht einmal dann irgend eine Wirkung, wenn die Geltung der ÖNORM B 2110 explizit vereinbart wurde.
A.1 Allgemeines
Die ÖNORM B 2110 enthält zwei „informative“ Anhänge. Diese entfalten grundsätzlich nicht einmal dann irgend eine Wirkung, wenn die Geltung der ÖNORM B 2110 explizit vereinbart wurde.
A.1 Allgemeines
