Die vorstehenden Bestimmungen zur Übernahme gelten auch bei der Erfüllung in Teilleistungen.
Unverändert zu Ausgabe 2013.
Die Frage ist, was als Teilleistung anzusehen ist: Nicht jeder Teil einer Leistung ist eine Teilleistung. eine Teilleistung muss einen eigenständigen Wert für die Vertragsparteien haben.