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8.6 Vorläufige Abrechnung und Zahlung bei unvorhergesehener Unterbrechung (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

Dauert eine unvorhergesehene Unterbrechung bereits 3 Monate und erfolgt kein Rücktritt, sind auf Verlangen eines Vertragspartners die ausgeführten Leistungen nach dem Vertrag, bei Pauschalpreisen im Verhältnis der bisher geleisteten zur entsprechenden Pauschalleistung, abzurechnen und zu bezahlen.

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