Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen abzurechnen:
bei Einheitspreisen nach den Mengen der erbrachten Leistungen; bei Pauschalpreisen nach dem vereinbarten Leistungsumfang;Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen abzurechnen:
bei Einheitspreisen nach den Mengen der erbrachten Leistungen; bei Pauschalpreisen nach dem vereinbarten Leistungsumfang;