7.3.1 Ordnet der AG eine Leistungsänderung an, ist der Anspruch auf Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgelts vor Ausführung der Leistung dem Grunde nach nachweislich anzumelden,
wenn der Anspruch nicht offensichtlich ist.
Unverändert zu Ausgabe 2013.
