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7.3 Mitteilungspflichten (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

7.3.1 Ordnet der AG eine Leistungsänderung an, ist der Anspruch auf Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgelts vor Ausführung der Leistung dem Grunde nach nachweislich anzumelden,

wenn der Anspruch nicht offensichtlich ist.

Unverändert zu Ausgabe 2013.

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