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5.5 Beistellung von Unterlagen (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

5.5.1 Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (das sind Pläne, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen u dgl), die vertragsgemäß vom AG beizustellen sind, sind dem AN so rechtzeitig zu übergeben, dass dieser sie noch vor Beginn der Ausführung prüfen und die notwendigen Vorbereitungen (Bestellungen, Arbeitsvorbereitungen u dgl) treffen kann.

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