Österreich verfügt über ein kodifiziertes Recht. Gemäß § 12 ABGB wird zB durch Gerichtsurteile nicht Recht geschaffen: „Die in einzelnen Fällen [...] gefällten Urteile haben nie die Kraft eines Gesetzes, sie können auf andere Fälle oder auf andere Personen nicht ausgedehnt werden“4.
