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E Subsidiaranklage nach § 72 StPO

Eder-Rieder2. AuflDezember 2021

1 Voraussetzungen und Grenzen der Subsidiaranklage

Bei Rücktritt des Staatsanwalts von der Anklage ist der Privatbeteiligte berechtigt die Anklage als Subsidiarankläger aufrechtzuerhalten (§§ 65 Z 4, 72 Abs 1 erster Satz StPO). Über diese Möglichkeit ist er zu belehren (§§ 70 Abs 1 iVm 67 Abs 6 Z 2 StPO). Voraussetzung ist neben der Stellung als Privatbeteiligter236236OGH 11 Os 2/15a. diese Subsidiaranklageerklärung. Das Strafverfahren muss sich durch vorangegangene Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft im Stadium des Hauptverfahrens befinden und die Privatbeteiligtenerklärung muss im Zeitpunkt des Rücktritts von der Anklage durch die Staatsanwaltschaft vorliegen237237Hinterhofer/Oshidari, Strafverfahren Rz 6.193; RIS-Justiz RS01300257.. Das Recht zur Subsidiaranklage ist unübertragbar und unvererblich238238RIS-Justiz RS0096786 = OGH 15 Os 74, 75/89; Korn/Zöchbauer WK-StPO (2019) § 72 Rz 6; Hinterhofer/Oshidari, Strafverfahren Rz 6.196..

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