1 Schäden des Tatopfers
Das Opfer einer Straftat kann je nach Art der Tat einen wirtschaftlichen, körperlichen oder seelischen Schaden erleiden. Taten, die gegen das Vermögen gerichtet sind, wie Diebstahl, Veruntreuung, Betrug können allein zum Vermögensschaden führen. Gewalttaten wie Raub bzw Einbruchsdiebstahl oder solche, die gegen die körperliche oder sexuelle Integrität oder Freiheit gerichtet sind, wie Körperverletzung, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung können physische oder psychosomatische Störungen nach sich ziehen21. Auch bei Angehörigen von Tötungsopfern – zB bei einem Verkehrsunfall – können Schock- oder Trauerschäden auftreten.
