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6.7 Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes 2022 (IWG 2022)

Wagner/Hartl1. AuflMärz 2023

Vorwegzunehmen ist, dass die OÖ Umweltanwaltschaft keine öffentliche Stelle iSd § 4 Z 1 IWG 2022 und vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist (Näheres vgl Ausführungen zu § 4 Z 1 IWG 2022)

Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes 2022520520Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 – IWG 2022), BGBl I 2022/116.

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