Neben den bereits erläuterten Regelungen über den Zugang zu Umweltinformationen sind im Fall einer Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auch die einschlägigen EU-Richtlinien sowie die im nationalen Recht geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Weiterverwendung von (Umwelt-)Informationen zu beachten.322 Durch die PSI-RL 2003/98/EG und deren Novellen durch die RL 2013/37/EU sowie RL 2019/1024 wurde ein Rahmen für die erleichterte Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors geschaffen. Die RL wurde in Österreich in einem Bundesgesetz (IWG, nunmehr IWG 2022) und neun Landesgesetzen (für Oberösterreich OÖ ADIG) umgesetzt.323
