Die Gründe für eine erneute Straffälligkeit nach Entlassung aus einer Maßnahmenunterbringung sind vielfältiger Natur. Die empirische Forschung kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, bedeutsame Risikofaktoren zu identifizieren, sodass diese sowohl im Rahmen der Behandlung während des Vollzuges als auch im Zuge der Entscheidung über die bedingte Entlassung berücksichtigt werden können. Von zentraler Bedeutung sind hier vor allem die von Andrews und Bonta beschriebenen „Central Eight“-Faktoren.
