Ein differenziertes Nachbetreuungsumfeld, in dem unterschiedliche Disziplinen vernetzt auf individuelle Risikomerkmale und Bedürfnisse der Betroffenen im Sinne einer personenzentrierten Hilfeplanung eingehen, kann die verbliebene (Rest-)Gefährlichkeit bestmöglich kompensieren.40 Bedarfsorientierte Wohneinrichtungen sind, wenn sie den forensischen Grundprinzipien folgen, „in der Lage, ehemalige Maßregelpatienten suffizient zu betreuen“.41 Die sozialtherapeutischen Nachbetreuungseinrichtungen sowie die psychotherapeutischen und psychiatrischen Strukturen sind folglich für die Erfüllung der Zwecke des Maßnahmenvollzugs essenziell und stellen einen Grundpfeiler der rückfallpräventiven Maßnahmen dar.
