In der Praxis beauftragt die Verteidigung oftmals einen Privatgutachter, um einen Antrag auf Enthebung oder auf Durchführung eines Verbesserungsverfahrens ausreichend begründen zu können oder grundsätzlich das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen in Frage zu stellen. Durch dessen Unterstützung kann sachliche Kritik an der Sachkunde des bestellten Gutachters oder dem erstatteten Gutachten geäußert werden.32
