Die Anhaltung von Rechtsbrechern in freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen, deren Basis die Gefährlichkeit eines Menschen bildet, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Zahlen in den jährlichen Sicherheitsberichten der Bundesregierung lassen dabei eine Zunahme sowohl bei der Verhängung solcher Maßnahmen erkennen (Steigerung der Einweisungen nach § 21 Abs 1 StGB zwischen 2000 und 2019 von 63 auf 158 und bei Maßnahmen nach § 21 Abs 2 StGB von 34 auf 62 im selben Zeitraum1), als auch einen Anstieg in der Verweildauer (Steigerung der mittleren Anhaltedauer im Zeitraum 2000 bis 2019 von 1,6 Jahre auf 2,5 Jahre bei Maßnahmen nach § 21 Abs 1 StGB und von 3,6 auf 5,1 Jahre bei Maßnahmen nach § 21 Abs 2 StGB).2 Dabei liegt dieser Steigerung keine Gesetzesänderung zu Grunde, sondern die Ursachen sind andere. Es kann vermutet werden, dass die „individuelle Unsicherheit“ im Umgang mit schwer berechenbaren Menschen ebenso dafür maßgeblich ist wie die gering(er)e Risikobereitschaft der Gesellschaft gegenüber „Normabweichlern im weiteren Sinn“ (Stichwort: Vollkasko-Mentalität). Ein derartiger Trend ist nicht auf Österreich beschränkt, sondern findet sich europaweit.3
