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C. Annahme von Verpflichtungszusagen

Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer3. AuflJänner 2023

Annahme von Verpflichtungszusagen

Verpflichtungszusagen

470
Gemäß § 27 Abs 1 KartG kann das Kartellgericht statt der in § 26 KartG vorgesehenen Abstellung Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmer und Unternehmervereinigungen für bindend erklären, wenn zu erwarten ist, dass diese Zusagen künftige Zuwiderhandlungen ausschließen. Durch diese Entscheidung wird das Verfahren beendet.

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