Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer, Das Verfahren vor dem Kartellgericht3 (2023) Rz 256256
Außer im Fall einer Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrags oder einer Ruhensvereinbarung wird das Verfahren vor dem Kartellgericht entweder durch gerichtliche Entscheidung oder durch Vergleich beendet.