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E. Verfahrenshilfe

Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer3. AuflJänner 2023

Verfahrenshilfe

Verfahrenshilfeentscheidung

179
Verfahrenshilfeanträge kommen mitunter auch in kartellgerichtlichen Verfahren vor. Wiederum sind mangels einschlägiger Bestimmungen des KartG gemäß § 7 AußStrG die Regelungen der ZPO sinngemäß anzuwenden, jedoch mit der Einschränkung, dass der Beschluss über die Bewilligung nur jener Partei, die sie beantragt hat, sowie dem Revisor zuzustellen ist.

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