Verfahrenshilfe
Verfahrenshilfeentscheidung
Verfahrenshilfeanträge kommen mitunter auch in kartellgerichtlichen Verfahren vor. Wiederum sind mangels einschlägiger Bestimmungen des KartG gemäß § 7 AußStrG die Regelungen der ZPO sinngemäß anzuwenden, jedoch mit der Einschränkung, dass der Beschluss über die Bewilligung nur jener Partei, die sie beantragt hat, sowie dem Revisor zuzustellen ist.