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IV. Neuere Entwicklungen im Überblick (Riezler)

Riezler1. AuflApril 2023

A. Annäherungsverbot

Seit dem Gewaltschutzgesetz 20196363Gewaltschutzgesetz 2019, BGBl I 2019/105. ist ex lege mit der Anordnung des Betretungsverbotes nach § 38a SPG ein Annäherungsverbot zur gefährdeten Person verbunden (siehe Kapitel 4, Mayrhofer). Dies bedeutet, dass sich die gefährdende Person der gefährdeten Person in einem Umkreis von 100 Metern (Luftlinie) nicht mehr nähern darf.6464Vgl Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz, in Bauer/Keplinger (Hrsg), Gewaltschutzgesetz5 (2020) 159; Näheres zum Annäherungsverbot siehe auch Mayrhofer, Das neue Annäherungsverbot: Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz aus Sicht einer Opferschutzeinrichtung, iFamZ 2019, 372.

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