Lassen sich rechtliche Probleme von den Wohnungseigentümern nicht einvernehmlich regeln, bleibt in manchen Fällen nur der Gerichtsweg, um Konflikte zu lösen. Dabei ist entscheidend, ob die Angelegenheit im außerstreitigen Verfahren über entsprechenden Antrag, oder aber im streitigen Verfahren aufgrund einer Klage zu behandeln ist. Bevor die einzelnen Fälle hier aufgezählt und der jeweiligen Verfahrensart zugeordnet werden, ist es angebracht, einige grundlegende Unterschiede zwischen diesen beiden Verfahrensarten zu erläutern.
