In den wenigsten Arzthaftungsfällen kommt es heute gleich nach dem Eingang des Gutachtens zu einem Vergleich der Streitparteien. Meist besteht eine der beiden Parteien auf einer Gutachtenserläuterung im Rahmen einer Tagsatzung, klagender Patient oder beklagter Arzt bestehen auch bei aussichtsloser Faktenlage auf „his day in court“.
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