Erfahrungssätze
Basierend auf dem Befund hat der Sachverständige das eigentliche Gutachten, die Schlussfolgerungen aus dem Befund, abzugeben. Diese Schlussfolgerungen müssen einwandfrei und schlüssig begründet sein, der Sachverständige muss sein sachkundiges Urteil sohin nachvollziehbar abgeben.248