Privatsachverständiger
Werkvertrag
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Privatsachverständigen und dem Auftraggeber ist kein öffentlich-rechtliches, sondern ein privatrechtliches.30 Auftraggeber und Privatsachverständiger schließen einen privatrechtlichen Vertrag, mit welchem sich der Privatsachverständige verpflichtet, ein Gutachten zu einem bestimmten Thema gegen Entlohnung zu verfassen. Das Rechtsverhältnis entspricht wohl am ehesten dem Werkvertrag nach den §§ 1151 ff ABGB,31 wird aber auch aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigen als Vertrag sui generis angesehen.32