I. Verschiedene Rechtsgrundlagen
Privatsachverständigentätigkeit
Privatsachverständiger
Die Tätigkeit privater Gutachter unterscheidet sich von jener der amtlichen und nichtamtlichen Sachverständigen in einigen Punkten erheblich: Die Tätigkeit der privaten Gutachter beruht ausschließlich auf den Vorschriften des Zivilrechts. Ihr Rechtsverhältnis zum Auftraggeber ist rein privatrechtlicher Natur. Hingegen basiert die Tätigkeit sowohl des amtlichen wie auch des nichtamtlichen Sachverständigen auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Ihre wesentlichen Rechtsgrundlagen finden sich in den Verfahrensordnungen (insbesondere AVG, BAO; siehe Rz 1.037 ff), vereinzelt in den Materiengesetzen und in den Dienstvorschriften (siehe Rz 1.036).