Vorsorgliche Schadensmeldung
Obgleich das Erfordernis der konkreten Kenntnis von einem Verstoß sowie das Bewusstsein von einer wahrscheinlichen Inanspruchnahme als „Trigger“ für das zeitliche Entstehen der Meldepflicht iZm einem Versicherungsfall maßgebend ist, bleibt es uU ratsam, im Zweifelsfall einen möglichen Versicherungsfall dem VR schon frühzeitig zu melden.5945