a) Allgemeines zur Kostendeckung
Abwehrpflicht des Versicherers
Die Rechtsschutzfunktion ist eine Hauptfunktion in der (Berufs-)Haftpflichtversicherung (s Rz 2633). Ihr kommt in der Praxis, insb aufgrund der zunehmenden haftpflichtrechtlichen Inanspruchnahme von rechts- und wirtschaftsberatenden Berufsträgern, immer wichtigere Bedeutung zu.