a) Allgemeines
Jahreshöchstleistung
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme steht in der Haftpflichtversicherung – abgesehen von der Mindestversicherungssumme in der Pflichthaftpflichtversicherung – idR nicht unbegrenzt „pro Versicherungsfall“ zur Verfügung, sondern wird (aus Gründen der Prämienkalkulation und Prämienbemessung4562 bzw zur Gewährleistung günstiger Prämien4563 aus rückversicherungstechnischen Gründen, sowie aufgrund der Tatsache, dass privatwirtschaftliche Unternehmen ihre Leistungskraft prinzipiell zur Risikobegrenzung und Planbarkeit wirtschaftlich begrenzen müssen [wollen])4564 auf eine bestimmte Höchstleistung „für alle Versicherungsfälle eines Jahres“ begrenzt. Dies wird in der Versicherungssprache Jahreshöchstleistung bzw „aggregate limit“4565 genannt.