a) Höchstbetrag für Entschädigungsleistung
Versicherungssumme
Die Versicherungsdeckung in der (Berufs-)Haftpflichtversicherung wird durch die Versicherungssumme betraglich begrenzt. Ohne Vereinbarung einer Versicherungssummengrenze wäre der VR – wie auch der VN im Ausmaß seiner Haftpflicht – betragsmäßig unbeschränkt deckungspflichtig.4550