vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Versicherungsschutz bei Eigenhaftung (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

1735
Schließt eine Einzelperson, eine Personenmehrheit oder eine Berufsträgergesellschaft als VN den Versicherungsvertrag ab, wird primär (oder ausschließlich) die Haftung des VN versichert, die aus der mandatsrechtlichen Auftragserfüllung gegenüber dem Mandanten oder (bei gesetzlicher Dritthaftung) gegenüber einem Dritten resultiert (Eigenhaftung des VN). Der VN nimmt Berufshaftpflichtversicherungsschutz in diesem Fall „für sich selbst“.29842984 Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 1 Rz 128.

Seite 658

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!