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3. Zusatzvereinbarungen zum AVBV-Standard (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Überblick

1620
Jene rechts- und wirtschaftsberatenden Berufsträger, die nach dem AVBV-Standard versichert sind, benötigen zur Mitversicherung von Personen-, Sach- und abgeleiteten Vermögensschäden eine Erweiterung der reinen AVBV-Vermögensschadensdeckung, die – je nach versicherter Berufsgruppe – im Wege Besonderer Bedingungen erfolgen kann.28022802Vgl dazu auch W. Völkl, ö AnwBl 1995, 167; Völkl/Völkl, Beraterhaftung2 Rz 6/12. Wird der Einschluss von Personen- und Sachschäden in den Versicherungsschutz nicht ausdr vereinbart, verbleiben AVBV-Deckungen auf dem Status einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit nur partiellem Sachschadenseinschluss.

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