a) Pauschaler Regelungsansatz
Die ABHV decken neben reinen Vermögensschäden pauschal2788 Personen- und Sachschäden sowie abgeleitete Vermögensschäden (Art 3 Z 1.1 ABHV). Personen- und Sachschadensrisiken inkl der davon abgeleiteten Vermögensschäden sowohl Haftpflichtrisiken aus dem Bürobetrieb als auch Haftpflichtrisiken aus der beruflichen Tätigkeit sind insofern vom Versicherungsschutz umfasst.2789 Gem Art 1 Z 1 ABHV sind auch alle „Eigenschaften, Rechtsverhältnisse(n) und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist“ versichert,2790 daher alle Risiken aus dem Bürobetrieb des VN, sowie aus der beruflichen Tätigkeit des VN.Seite 610
