Eigenschaden
IT-Haftpflichtversicherung
Der Ausschluss von Drittschäden in der Berufshaftpflichtversicherung ist kein „Dogma“. In den AVB der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe finden sich auch Klauseln, welche die eine Mitversicherung von „Eigenschäden“ regeln (Aufzählung beispielhaft):