In den Besonderen Bedingungen der (ö) Berufshaftpflichtversicherung finden sich tw Risikoeinschlüsse bzw Zusatzvereinbarungen, die öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche unter Versicherungsschutz stellen. Hierzu sind beispielhaft die Abgabenklausel (1.) sowie die Baukoordinationsklausel (2.) genannt.
