a) Versicherte Tätigkeit
aa) Allgemeines
Berufliche Tätigkeit
Vermögensberater
In der Berufshaftpflichtversicherung der gewerblichen Vermögensberater gibt es unterschiedliche Ansätze, die versicherte Tätigkeit zu umschreiben. Vorteilhaft ist es, wenn sich die Definition des versicherten Risikos in den AVB (explizit) auf den gesamten Gewerbeberechtigungsumfang des § 136a GewO bezieht, womit der Versicherungsschutz auch das Nebenrecht gem § 32 GewO erfasst2047 (zum pauschalen Regelungsansatz bei Umschreibung des versicherten Risikos vgl schon oben Rz 925). Seit Einführung der Pflichthaftpflichtversicherung für gewerbliche Vermögensberater (vgl Kapitel II Rz 780) ist diese Form der (pauschalen) Risikoumschreibung nicht nur der mittlerweile gesetzlich geforderte, sondern auch marktübliche Deckungsansatz bei der Umschreibung des versicherten Risikos in der Berufshaftpflichtversicherung der gewerblichen Vermögensberater.